Als Basis für die Baurechtsbeurteilung dient die zuvor erstellte Bewertung (als wäre das Baurecht nicht vorhanden). Im Fachbereich Baurecht wird sodann die entsprechende "Aufteilung" in Baurecht und baurechtsbelastetes Grundstück vorgenommen. Hierzu stehen diverse Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.
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