Die Nutzungskosten bilden die Kosten in der Nettokapitalisierung (entsprechen den Kostenzuschlägen einer Bruttokapitalisierung).
Im Fachbereich Nutzungskosten werden die Betriebskosten, Verwaltungskosten und das Mietzinsrisiko (falls nicht im Fachbereich Ertrag abgebildet) in % des Mietwerts oder als "absoluter" Betrag erfasst.
Die Instandhaltungskosten (Unterhalt und Reparaturen) können gleichermassen direkt als Prozentsatz vom Neuwert / den Reprokosten gerechnet werden. Oder eben auch als absoluten Betrag eingegeben werden.
Es macht daher Sinn, zuerst den Ertrag zu erfassen und die Substanzberechnung durchzuführen und erst danach die Nutzungskosten zu berechnen.
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