Die Objektverbindungen definieren die Quellobjekte verschiedener Fachbereich zu Gunsten der Zielobjekte für Ertragswert, Landwert und Baurechtsberechnungen. Die Objektverbindungen sind das zentrale Element für diese Berechnungen. Ohne Objektverbindungen können keine Bewertungen erstellt werden.
Beispiele: Für den Landwert der Parzelle 1101 werden die Neuwerte der Bauten 3101 und 3102 zugewiesen oder für den Ertragswert der Baute 5101 werden die Erträge der Bauten 3101 und 3102 zugewiesen. Das ist deshalb notwendig, da bei mehreren Ziel-Parzellen oder –Bauten, Quellobjekte dem einen oder anderen Zielobjekt zugewiesen werden müssen.
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