Normale Struktur - Baurecht / baurechtsbelastetes Grundstück

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Das klassische Baurecht (= nicht Baurecht über DCF) baut auf einer normalen Ertragswert- oder Sachwert- / Realwertberechnung auf.

Voraussetzung für die Wahl der Baurechtsstruktur:
Im Grundsatz kann auf jeder Bewertung auf Basis einer einfachen oder normalen Struktur auch ein Baurecht gerechnet werden.

In VITRUV muss für die Berechnung von baurechtbelastetem Land oder von einem Baurecht auf der Baurechtsparzelle das Baurecht in den Objektverbindungen (Objektaktivierung) aktiviert sein.

Die Baurechtsberechnung erfordert also grundsätzlich eine Parzelle, auch wenn man nur das Baurecht berechnet.

Die klassische Baurechtsberechnung zeigt in VITRUV die Berechnung für das baurechtsbelastete Land und das Baurecht in direkter Gegenüberstellung dar. Der Wert der ungeteilten Immobilie setzt sich dann aus den beiden Werten zusammen. 

Hinweis

Weitere Informationen zu den Objektverbindungen finden Sie unter "Aufbau & Einstellungen" -> "Datenverbindungen".

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